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Frau Rechtsanwältin Désirée Goertz hat das Erbrecht bisher nicht nur aus der Warte der Rechtsanwältin betrachtet, sondern sich während ihrer gesamten Ausildungszeit und Berufstätigkeit vertieft mit dem Erbrecht beschäftigt. Daher ist ihr die Arbeitsweise auch anderer mit dem Erbrecht beschäftigter Berufsgruppen vertraut.
Frau Rechtsanwältin Désirée Goertz ist Mitautorin des 2009 im zerb-Verlag erschienenen Buches "Die Erbengemeinschaft" und hat dort das Kapitel der Haftung der Erbengemeinschaft bearbeitet.
Neue familiäre Strukturen und Formen des Zusammenlebens
Die Strukturen der Familie befinden sich seit Jahren in einem starken Wandel. In einer Familie befinden sich heute Kinder aus verschiedenen Beziehungen (“Patchwork-Familien”). Dies ist bei der Errichtung eines Testaments zu berücksichtigen. Haben Sie beispielsweise an die Folgen gedacht, wenn die Kinder aus erster Ehe gegen den neuen Ehepartner Pflichtteilsansprüche geltend machen? “Patchwork-Familien” stellen besondere Anforderungen an die Nachlaßgestaltung.
Die Einführung der Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare hat das Erbrecht um Gestaltungsmöglichkeiten erweitert.
Gern erarbeitet Frau Rechtsanwältin Désirée Goertz für und mit Ihnen die auf Ihre familiäre Situation zugeschnittene letztwillige Verfügung (Testament, Erbvertrag u.ä.). Selbstverständlich berät und vertritt sie Sie auch in Streitfällen nach einem Erbfall.
Internationale Erbfälle
Nachlaßgestaltung und -abwicklung endet nicht an den Landesgrenzen. Immer häufiger befinden sich im Ausland belegene Vermögenswerte in Nachlässen. Auch die Staatsangehörigkeit des Erblassers beeinflußt das Erbrecht. Dies ist schon bei der Erstellung einer letzwilligen Verfügung von entscheidener Bedeutung. Schließlich sehen sich Erben nach dem Erbfall mit Schwierigkeiten konfrontiert, wenn sie das geerbte Vermögen erlangen möchten. Auch in Europa befinden sich Pläne zur Vereinheitlichung des Erbrechts noch in den Kinderschuhen.
Frau Rechtsanwältin Désirée Goertz ist Ihnen bei der Klärung internationaler erbrechtlicher Fragen gern behilflich.
Schiedsgerichtsbarkeit
Entsteht nach dem Erbfall Streit zwischen den Erben, ist der Weg vor ein staatliches Gericht nicht die einzige Möglichkeit, den Konflikt zu lösen. Häufig sind diese langwierigen Verfahren nicht das geeignete Mittel, einen Familienzwist beizulegen oder angemessen zu entscheiden. Der Gesetzgeber hat hier daher den Weg eröffnet, erbrechtliche Streitigkeiten vor ein Schiedsgericht zu bringen. Frau Rechtsanwältin Désirée Goertz hat sich mit der Schiedsgerichtsbarkeit eingehend beschäftigt und beantwortet gern Ihre Fragen.
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